Richtig vererben – was Sie wissen sollten

Wer kann erben und wie wird das geregelt? Erben können natürliche Personen (d. h. Menschen) und auch juristische Personen (z. B. gemeinnützige Organisationen wie die Liebenzeller Mission). Durch ein Testament kann eine allein erb- berechtigte Person bestimmt werden. Es können aber auch meh- rere Personen eingesetzt werden, indem Prozentwerte (z. B. 25 %) oder Bruchteile (z. B. ein Viertel) genannt werden oder indem eine bestimmte Personenanzahl zu gleichen Teilen eingesetzt wird. Wenn mehrere Personen eingesetzt werden, entsteht eine Erben- gemeinschaft. Diese ist nur gemeinsam handlungsfähig, d. h. alle eingesetzten Personen müssen unterschreiben, wenn Bankge- schäfte getätigt werden oder ein Grundstück veräußert werden soll.

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