Richtig vererben – was Sie wissen sollten

Dies kann vereinfacht werden, wenn die Beteiligten einer Person der Erbengemeinschaft Vollmachten erteilen. Bei der Testamentserstellung kann für den Nachlass auch eine Art „Geschäftsführung“ eingesetzt werden. Dazu wird ein Testaments- vollstrecker namentlich benannt oder verfügt, dass ein (vom Nach- lassgericht bestellter) Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Wer Christus hat, hat genug. Martin Luther

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