Richtig vererben – was Sie wissen sollten
Sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit? Ja, gemeinnützige Einrichtungen wie die Liebenzeller Mission sind von der Erbschaftsteuer befreit. Wenn also die Liebenzeller Mission als Erbin, Miterbin oder Ver- mächtnisnehmerin eingesetzt wird, muss sie für diese Zuwen- dung keine Erbschaftsteuer bezahlen – unabhängig von der Höhe des Erbes oder des Vermächtnisses. Die Welt besteht aus lauter Gelegenheiten zur Liebe. Sør n Kierkegaard
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