Richtig vererben – was Sie wissen sollten
Deshalb wird sehr häufig auf ein privatschriftliches Testament ausgewichen. Ein solches Schriftstück ist gültig, wenn es a) selbst geschrieben ist b) vollständig (vom Anfang bis zum Ende) von Hand geschrieben ist c) mit Datum versehen ist d) unterschrieben ist. Für Ehegatten gibt es folgende Ausnahme: Ein solches privat- schriftliches Testament kann vollständig von einer Person ge- schrieben werden. Die andere Person braucht dann nur noch zu unterschreiben.
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