Richtig vererben – was Sie wissen sollten

Wer sind „Pflichtteilsberechtigte“? Wenn eine Person, die ihr Testament machen will, einen Ehe- partner, Kinder oder Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) hat, dann ist sie in ihrer Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Diese Angehörigen sind die „Pflichtteilsberechtigten“. Sie können praktisch nicht enterbt werden, d. h. ihnen steht zumindest der Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer Gott sucht, der findet Freude. Augustinus

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