LIEBENZELLER MISSION | SATZUNG

- 4 - § 5 Stammkapital 1. Das Stammkapital beträgt Euro 30.000,00 - dreißigtausend Euro – davon haben übernommen: der Liebenzeller Mission e.V. mit dem Sitz in Bad Liebenzell, eine Stammeinlage von EUR 30.000,00 Der Liebenzeller Mission e.V. hat mit notariellem Vertrag vom 25. Juni 1992 und 20. Juli 2001 treuhänderisch Anteile übertragen, sodass sich daraus folgende Struktur ergibt: a) Liebenzeller Mission e.V. mit dem Sitz in Bad Liebenzell, Anteile von EUR 21.000,00 - Einundzwanzigtausend Euro -, b) Liebenzeller Gemeinschaftsverband e.V., mit dem Sitz in Bad Liebenzell, Anteile von EUR 3.000,00 - Dreitausend Euro -, c) Süddeutsche Gemeinschaftsverband e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, Anteile von EUR 3.000,00 - Dreitausend Euro -, d) Südwestdeutscher Jugendverband Entschieden für Christus e.V., mit dem Sitz in Filderstadt-Sielmingen, Anteile von EUR 3.000,00 - Dreitausend Euro -. 2. Das Stammkapital ist in voller Höhe bar geleistet. 3. Den Minderheitsgesellschaftern stehen ihre Stammeinlagen nur kraft Treuhandauftrags des Vereins Liebenzeller Mission e.V. vom 25. Juni 1992 und 20. Juli 2001 zu. Bei Erlöschen der Treuhandschaft, insbesondere durch Niederlegung oder Auflösung bzw. bei Zahlungsunfähigkeit und Zwangsvollstreckung in die treuhänderisch gehaltenen Anteile, sind ihre Geschäftsanteile auf die Liebenzeller Mission e.V. ohne jede Gegenleistung zu übertragen. § 6 Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind: 1. der oder die Geschäftsführer, 2. der Aufsichtsrat, 3. die Gesellschafter-Versammlung.

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