LIEBENZELLER MISSION | SATZUNG

- 8 - einem von der Gesellschaft zu bestimmenden Ort im Inland eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt. Solange die Gesellschaft als mittelgroß oder groß einzustufen ist, hat die Gesellschafterversammlung folglich innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stattzufinden. Gesellschafterversammlungen können auch in digitaler oder hybrider Form durchgeführt werden. Diese beschließt: a) auf Vorschlag des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr. b) auf Vorschlag des Aufsichtsrats über die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer; c) die Wahl der zu bestellenden Aufsichtsrats-Mitglieder. 2. Darüber hinaus können außerordentliche Gesellschafterversammlungen einberufen werden, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. § 11 Einberufung der Gesellschafterversammlung 1. Die Einberufung der Gesellschafterversammlung erfolgt durch den/die Geschäftsführer unter Angabe des Zwecks und der Tagesordnung. 2. Die Einberufung hat schriftlich oder in Textform mit Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der vorgesehenen Form der Gesellschafterversammlung zu erfolgen. 3. Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens dem zehnten Teil des Stammkapitals entsprechen, sind berechtigt, unter Angabe des Zwecks schriftlich die Einberufung der Versammlung zu verlangen. 4. Eine nicht ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung kann Beschlüsse nur fassen, wenn sämtliche Gesellschafter vertreten sind und kein Widerspruch gegen die Beschlussfassung erhoben wird. 5. Die Gesellschafterversammlung kann den Aufsichtsrat zu allen Fragen betreffend die Gesellschaft anhören und ihn hierzu mit einer angemessenen Frist laden. § 12 Stimmrecht 1. In der Gesellschafterversammlung gewähren je 50,00 Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme. 2. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis muss der Gesellschafterversammlung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden.

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